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Videoüberwachungsanlagen mit Videokameras |
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Überwachungsanlagen
Videoüberwachung Kamera vom Sicherheit Alarm Spezialist"Wenn der Schaden da ist, nützt mit das Video auch
nichts mehr"
Videoüberwachungsanlagen sind doch nur was für Tankstellen und Banken.Videoüberwachung findet in noch viel mehr bereichen Anwendung. Sie ist aus den unterschiedlichsten Aufgaben im privaten, öffentlichen und gewerblichen Alltag kaum mehr wegzudenken: Kaufhäuser Shop wollen Ladendiebe stellen und Inventurdifferenzen senken, Verkehrsbetriebe Vandalismus eindämmen, Juweliere Überfälle vermeiden. Industriebetriebe wollen Produktionsprozesse beobachten und Sicherheitsbereiche mit wichtigen Dokumenten überwachen.Im Privat bereich lohnt sich eine Videoüberwachungsanlage nicht. Im Privaten Umfeld wird die Videoüberwachung Kamera nicht nur zur Vermeidung von Straftaten und Vandalismus eingesetzt. Auch zur Klärung von Nachbarschaftstreits oder als Videogegensprechanlage findet Videoüberwachung verwendung. Sogar für Tierfreunde bietet die Videoüberwachung neue Möglichkeiten. Der Taubenzüchter oder Koi-Karpfen-Besitzer kann so seine Tiere ungestört und in ihrer natürlichen Umgebung beobachten. "Aber ich habe doch schon eine Alarmanlage!" Videoüberwachung ist viel zu kompliziert!Die Installation moderner Videoüberwachung Anlage geht schnell und unkompliziert von statten. Zahlreiche Plug and Play-Lösungen vereinfachen die Anschlussarbeiten erheblich. Bei Funkkameras, wie etwa WLAN-Modellen, spart man sich sogar das Verlegen von Kabeln."Videoüberwachungsanlagen sind zu teuer!"Kleinere Videoüberwachungsanlagen, die für den Privat- oder kleingewerblichen Bereich konzipiert sind, überaschen heute mit moderaten Preisen. Sie sparen dabei weder an Funktionen noch an der Qualität. Ein professionelles Einsteigerset aus Digitalrekorder und vier Farb-Kameras gibt es bei SC-Weber zum Beispiel schon ab 599,-- Euro.
Rechtliche Bestimmungen für den Einsatz von VideoüberwachungsanlagenVerbindliche Rechtsgrundlage für Videoüberwachung im
öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich ist §
6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der sich mit optische-elektronischen
Einrichtungen beschöftigt, die personenbezogene Daten erheben.
Des weiteren enthält § 9 des BDSG Vorgaben, welche technischen
Mechanismen zu implementieren sind, dass bestimmt gesetzliche
Regelungen zur Protokollierung, Löschung und für Zugriffsrechte
eingehalten werden.
digitalrecorder
- mini-kameras
- netzwerkkameras
- Überwachungskameras
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