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Videoüberwachungssysteme vom Sicherheit Alarm Spezialist"Wenn der Schaden da ist, nützt mit das Video auch nichts
mehr"
Videoüberwachungssysteme sind doch nur was für Tankstellen und Banken.Videoüberwachungssysteme finden in noch viel mehr Bereichen Anwendung. Sie sind aus den unterschiedlichsten Aufgaben im privaten, öffentlichen und gewerblichen Alltag kaum mehr wegzudenken: Kaufhäuser wollen Ladendiebe stellen und Inventurdifferenzen senken, Verkehrsbetriebe Vandalismus eindämmen, Juweliere Überfälle vermeiden. Industriebetriebe wollen Produktionsprozesse beobachten und Sicherheitsbereiche mit wichtigen Dokumenten überwachen.Im Privat bereich lohnen sich Videoüberwachungssysteme auch. Im Privaten Umfeld werden die Videoüberwachungssysteme nicht nur zur Vermeidung von Straftaten und Vandalismus eingesetzt, auch zur Klärung von Nachbarschaftstreits oder als Videogegensprechanlage finden Videoüberwachungssysteme Verwendung. Sogar für Tierfreunde bieten die Videoüberwachungssysteme neue Möglichkeiten. Der Taubenzüchter oder Koi-Karpfen-Besitzer kann so seine Tiere ungestört und in ihrer natürlichen Umgebung beobachten. "Aber ich habe doch schon eine Alarmanlage!"
Videoüberwachungssysteme sind viel zu kompliziert!Die Installation moderner Videoüberwachungssysteme Anlage geht schnell und unkompliziert von statten. Zahlreiche Plug and Play-Lösungen vereinfachen die Anschlussarbeiten erheblich. Bei Funkkameras, wie etwa WLAN-Modellen, spart man sich sogar das Verlegen von Kabeln."Videoüberwachungsanlagen sind zu teuer!"Kleinere Videoüberwachungssystemesanlagen, die für den Privat- oder kleingewerblichen Bereich konzipiert sind, überaschen heute mit moderaten Preisen. Sie sparen dabei weder an Funktionen noch an der Qualität. Ein professionelles Einsteigerset aus Digitalrekorder und vier Farb-Kameras gibt es bei SC-Weber zum Beispiel schon ab 599,-- Euro.
Rechtliche Bestimmungen für den Einsatz von VideoüberwachungssystemeVerbindliche Rechtsgrundlage für Videoüberwachungssysteme im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich ist § 6b des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der sich mit optische-elektronischen Einrichtungen beschöftigt, die personenbezogene Daten erheben. Des weiteren enthält § 9 des BDSG Vorgaben, welche technischen Mechanismen zu implementieren sind, dass bestimmt gesetzliche Regelungen zur Protokollierung, Löschung und für Zugriffsrechte eingehalten werden.Auf die Videoüberwachungssysteme muss deutlich hingewiesen werden, zum Beispiel durch Schilder und durch die offene und sichtbare Anbringung der Überwachungskameras. Bei Kaufhäusern müssen an den Türen Schilder angebracht werden. Die Aufzeichnungen dürfen nur für die im Gesetz vorgeschriebenen Zwecke (Hausrecht, Eigentumsschutz etc.) verwendet werden. Die Videoüberwachungssysteme darf nicht über die eigenen Grundstücksgrenzen hinaus gehen. Das Interesse de Überwachenden muss über dem Interesse des Überwachten auf Wahrung seiner Privatsphäre liegen. Bei Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser der Videoüberwachungssysteme zustimmen. Der Errichter/Fachhändler, der die Videoüberwachungssystemesanlage installiert, ist nur der "Erfüllungsgehilfe" des Endkunden. Er kann nicht für das haftbar gemacht werden, was der Anwender aufzeichnet. Er muss diesen allerdings auf die oben genannten Punkte hinweisen.
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